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Mit dem am 28.09.2010 beschlossenen Energiekonzept hat die Bundesregierung die
Bedeutung des Gebäudebereiches und des CO² Gebäudesanierungsprogramms zur
Erreichung der Klimaschutzziele deutlich herausgestellt. So sollen im Jahre 2011
weitere 500 Millionen Euro
aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds"
für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung gestellt werden.


Mit Datum vom 18.10.2010 werden die Berechnungen zum KfW-Effizienzhaus nach der
DIN 18599 ab sofort nicht mehr zugelassen. Damit reagiert die KfW endlich auf die Tat-
sache, dass zwischen den Berechnungen nach der DIN 18599 und den Berechnungen
nach den DIN-Normen 4108-6 und 4701-10 bzw. bei Passivhäusern des PHPP teilweise
gravierenden Unterschiede ausgewiesen werden. ( Bei Teilergebnissen bis zu 50%)

Weitere Informationen, Daten und Zinskonditionen unter www.KfW.de.


Der Förderstopp im Bereich der regenerativen Energien ist aufgehoben. Die Fördervoraus-
setzungen für Wärmepumpen haben sich geändert. Grundsätzlich werden Wärmepumpen
im Neubau nicht mehr gefördert. Beim Einbau von effizienten Wärmepumpen in bestehenden
Gebäuden gelten nachfolgende Förderungssätze:
Luft-Wärmepumpen werden mit 900,-- Euro bei einer Mindest-Jahresarbeitszähl von 3,4
Sole- und Wasser- Wärmepumpen mit 2.400,-- Euro bei einer Mindest-Jahresarbeitszahl von 4,3
und Anlagengröße bis 10,0 Kw. gefördert. Für jedes weitere Kw. Heizleistung werden nochmals
200,-- genehmigt.
Die Fördergrenzen betragen in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten bei Sole-
bzw. Wasser- / Wasseranlagen maximal:

Weitere Informationen und Daten unter www.BAFA.de.
 
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